Arbeits- und Schulunfälle
Arbeits- und Schulunfälle.
Der Arbeits- oder Schulunfall wird auch als „BG- Unfall“ bezeichnet und unterliegt gewissen Gesetzmäßigkeiten. Der berufsgenossenschaftlich versicherte Unfall umfasst u.a. alle abhängig Beschäftigten, Schüler, Studierende und auch ehrenamtlich beschäftigte Personen. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind, ebenso wie der Betriebssport versichert.
Die Behandlung und die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen dieser Arbeitsnfälle ist durch unserer orthopädischen Praxis zu erfolgen.